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Oktober 5, 2020

Augen auf beim Welpenkauf Teil 3

… vorangegeangen bereits Teil 2 und „von Hundehalter zu Hundehalter“

Aufklärung und Hintergrundwissen zum Welpenkauf sind mittlerweile unabdingbar, wenn man den Leidensweg der Rasse Rhodesian Ridgeback in den vergangenen Wochen und Monate sieht oder durch Gespräche erfahren muss. Troz Hintergrundwissen von „ Hundehalter zu Hundehalter 2016 und “ Augen auf beim Welpenkauf Teil 2 2017 werden die „Vermehrer“ der Rasse auf dem deutschen Markt immer mehr, die Rasse immer „kranker“ und der Hundehalter immer trauriger und fassungsloser. „Die Masse will aber einen dunklen Rhodesian Ridgeback“ (der nicht im Standart der Rasse Rhodesian Rideback ist, hier weiter lesen.)

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Update 2021 zu genetischen Fakten im unteren Teil des Blog´s

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Woran erkennt ein Hundehalter/ Welpeninteressent u.a. ob es sich um Liebhaberzucht, eine gewerbliche Zucht oder Vermehrer handelt?

Verbandsunabhängig ist das Thema „Hundezucht“ über das Tierschutzgesetz klar definiert. Die gewerbsmäßige Hundezucht muss eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz haben. Wohin gegen eine Hobbyzucht eher sporadisch als reine Liebhaberei ausgeübt wird und in erster Linie der Erhaltung der eigenen Zuchtlinie beziehungsweise Nachzucht dient – auf keinen Fall darf eine Gewinnerzielungsabsicht ersichtlich sein.

Gegen eine Hobbyzucht sprechen nach der Rechtsprechung: ein wechselnd großer Hundebestand, zahlreiche Verkaufsanzeigen, drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen im Haushalt bzw. drei oder mehr Würfe pro Jahr, die in einer Zuchtstätte fallen. Der Hundehalter erkennt es in der Regel an dem Anfangsbuchstaben des „Wurf- oder Welpennamen“. Diese sind bei einem deutschen Verbandszüchter alphabetisch.

Da es auch in der Hundezucht GrauZonen gibt, können Hundehalter nicht zwangsläufig davon ausgehen, daß Sie an keinen „Vermehrer“ der Rasse geraten sind. Hundehalter können u.a. zusätzlich auf folgendes achten:

  • Wie alt sind Mutter und Vater des aktuellen Wurfs/ Welpen
  • Das Jahr des A-Wurfes im Vergleich zu dem „liegenden Wurf“ z.b. „A-Wurf 2016“ – , jetzt liegender Wurf „K- Wurf 2020“ Hierbei sind über 10 Würfe in 4 Jahren gefallen.
  • angegebene Mutterhündin hatte mehr als 3 Würfe bis zu ihrem 7. Lebensjahr
  • ärztliche Untersuchungen lückenhaft oder gar nicht vorhanden
  • dauerhafte Welpenanzeigen auf öffentlichen Plattformen
  • permanente Wurfplanungen
  • kranke Nachzuchten

Welpenkäufer sollten auch misstrauisch werden, wenn Sie auf der Homepage kein Geburtsdatum der „Zuchthündin“ finden sowie Welpenbilder der vergangenen Würfe.

Gibt der „Hundezüchter“ einen Zuchtverband an, besuchen Sie dessen Homepage und informieren sich über die Zuchtordnung. Rasseeigenschaften sollten dabei auch berücksichtigt werden. *Fallbeispiel: Hündin, geb. 22.12.16 hatte ihren 1. Wurf am 24.09.2018 – angeschlossener Zuchtverband hat in seiner Zuchtordnung,- :“§ 10 Zuchtalter und Zuchteinsatz
Das Eingangsalter für einen beginnenden Einsatz in der Zucht beträgt für Rüden 18 Monate, für Hündinnen 22 Monate. Es ist zu beachten, dass die Tiere ausreichend entwickelt und ausgewachsen sind.
Eine Hündin darf in 24 Monaten maximal 2 Würfe haben. Gesamt sind maximal vier Würfe zulässig. Nach einem Kaiserschnitt muss die Hündin 2 Läufigkeiten aussetzen. Nach zwei Kaiserschnitten scheidet die Hündin aus der Zucht aus.

Das Höchstalter beträgt für Hündinnen 8 Jahre (vollendetes 8. Lebensjahr). Für Rüden gibt es kein Höchstalter.„…. allerdings diese Verordnung stehen. Im selben Kennel hat einer der Hündinnen 6 Würfe gehabt. – Das ist doch mal ein seriöser Verband, oder ? ;)- Dadurch, dass leider die deutschen Zuchtverbände nicht miteinander kommunizieren, ermöglicht es den unseriösen Züchtern ein sogenanntes „VerbandsHopping“ zu betreiben. Sie sind in mehreren Vereinen/Verbänden.

Der gewerbliche Züchter benötigt eine Zuchterlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und wird im Tierkaufrecht als Unternehmer angesehen, mit der Folge, dass für einen Kaufverträge die Vorschriften des Verbrauchsgüterkauf gelten. Sie dürfen dann z. B. die Haftung für Mängel an den verkauften Hunden nicht generell ausschließen. Dies ist natürlich ein gravierender Unterschied gegenüber Hobbyzüchtern. Der gewerbliche Züchter ist verpflichet, sein „Unternehmen“ öffentlich auf seiner Homepage klar und deutlich zu deklarieren.

Wo wir dann direkt zu dem Thema: „Mängel an dem verkauften Hund“ – „Krankheiten in der Vererbungslehre“ kommen. Krank und Krank sei Auslegungssache, wurde mir vor kurzem in einem Telefont mitgeteilt. … Ist das so?… Ich glaube nicht, denn es wird „Negative Erbmasse“ weiter vererbt und der Züchter macht sich keine Gedanken, über die Auswirkung des weiteren Leben der Hunde.

Ein verantwortungsvoller Züchter nimmt die Hunde aus der Zucht, die gravierende Krankheiten vererben. Die Verebungslehre bringt es bei jedem Wurf erneut ans Tageslicht. Ein negativer Faden, der ungeahnte Folgen hat und zu dem strafbar sein kann, wenn jemand mit einem Hund weiter züchtet der nicht gesund ist und bereits „Kranke Welpen“ geboren hat. Ein verantwortungsvoller Züchter weist bei Abgabe eines Hundes auf mögliche Erkrankungen hin und hält vertraglich fest, daß keiner dieser Hunde in die Zucht gehen kann und erteilt oder vereinbart ein Zuchtverbot.

Ein „Vermehrer“ tut dieses nicht! Er redet sich raus und nimmt es in Kauf, „kranke“ Hunde zu züchten. Da fragt man sich doch, ob die Vererbungslehre für diese Züchter nicht gilt?

Quellen u.a. Tierschutz Rechtsanwalt Tierrechtskanzlei Ackenheil

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Hintergrundinformation :

Vor einigen Jahren wurde die Rhodesian Ridgeback Scene umgekrempelt. Es wurde möglich, die Rhodesian Ridgebacks komplett genetisch untersuchen zu lassen, so daß man kontrolliert züchten kann und keine genetisch kranken Hunde mehr züchtet. – Das sollte das Zuchtziel verantwortungsvoller Züchter sein. Bei vielen Züchtern ist es auch so. Und zwar vereinsunabhängig. Natürlich ist das den „Vermehrern“ egal.

Jeder verantwortungsvoller Züchter hat dadurch bei einer „Trägerschaft“ nur eine Verpaarung mit einem genetisch freien Hund angestrebt und im Abgabevertrag bei „Trägerhunden“ ein Zuchtverbot eingetragen. Da die Forschung leider noch nicht so weit ist, um genau zu sagen und zu beschreiben, ob Trägerschaften nicht doch, durch einen epigenetischen Prozess im Hundekörper mutieren und ihm zum betroffen/kranken Hund werden lassen. So war die Denkweise vor Jahren bei den Züchtern. – Wir haben 2020 und somit sollten nach dieser Vorgehensweise nur noch vereinzelt ältere „Trägerhunde“ in der Zucht sein. Aber dem ist nicht so. Den Vermehrern ist es egal, hauptsache Dunkle und ridgefeste Rhodesian Ridgebacks kommen schnell auf dem Markt. –

Es ist traurig, in einer Zeit der genetischen Forschung deren Fokus auf der Gesundheitserhaltung liegt, mit ansehen zu müssen, wie früh diese Vermehrerhunde sterben. Mag es Zufall sein oder auch nicht, aber die Recherche zeigt, das zum Beispiel eine JME Trägerschaft (Epilepsie) durch einen epigenetischen Prozess auch tatsächlich Hunde an Epilepsie erkranken ließ. Generell ist mit einer JME Trägerschaft nicht zu spaßen, da sind sich die Forscher mittlerweile einig. Wenn dann noch eine Linienverpaarung angestrebt wird, steigt das Risiko einer epileptischen Erkrankung. In der Krebsvorschung wurde festgestellt, daß eine Linienverpaarung, Krebs begünstigt. Regelmässige Fortbildungen Rund um das Zuchtgeschehen sind sehr wichtig, wenn man ein verantwortungsvoller Züchter sein möchte. Der Verband/Verein spielt dabei keine Rolle, es ist immer der Mensch der dahinter steht.

Fallbeispiel 2019/20: Ein Rhodesian Ridgeback mit den Trägerschaften Dilute und JME, sowie diversen Verhaltensauffällig, wird verpaart mit einem Rhodesian Ridgeback der auch Verhaltensauffällig ist aber genetisch frei von Trägerschaften. Diese Welpen haben alle mindestens eine Trägerschaft der Eltern, was ja die Vererbungslehre mit sich bringt. Sollten dann noch die Chromosen beider Tiere gleich angeordnet sein, werden dadurch auch „kranke“ Welpen geboren- das ist Genetik. – (Davon ab, hätte ein verantwortungsvoller Züchter diese Verpaarung erst gar nicht gemacht.) – Man sollte doch dann davon ausgehen, daß die „TrägerWelpen“ ein Zuchtverbot bekommen, so wie es vor Jahren die Rede war, um die Rasse Rhodesian Ridgeback gesund zu erhalten. Bei den Vermehren zählt die Gesundheit nicht. Die Welpen werden nicht ab der 4. Lebenswoche genetisch untersucht, statt dessen als Zuchthunde verkauft. Die Welpeneltern wurden am Abholtag nicht darüber informiert, daß 50% dieser Welpen ein EpilepsieTrägerGen haben. Aus diesem Wurf sind einige Hunde in der Zucht und diese Züchter sind stolz darauf. – unter anderem auch eine Hündin, die nicht im RR Standart ist und in vielen anderen Verbänden keine Zuchtzulassung bekommen hätte. Sie trägt kein Standart Fellkleid (Sie ist fast schwarz), hat einen weißen Strumpf an den Vorderläufen und 2 Trägerschaften u.a. die gefährliche JME Trägerschaft. Ein weiterer dieser Hunde hat bereits mit 15 Monaten gedeckt und ist jetzt mit seinen 19 Monaten – 5facher Vater. Diese Züchter sind alle in einem deutschen Rhodesian Ridgeback Verband/Verein– die ihre eigene Zuchtordnung missachten.

  • Zuchtverbände die ihre eigene Zuchtordnung missachten oder „ein Treffen der Züchter, die in anderen Verbänden keine Zuchttauglichkeit für ihre Hunde bekommen hat“
    • „… Eingangsalter für beginnenden Einsatz in der Zucht beträgt für Rüden 18 Monate, für Hündinnen 22 Monate, … wenn diese ausreichend entwickelt sind…“ Das ist die Theorie. In der Praxis hält der Verband es nicht so. —* Hündin geboren am 22.12.2006, Wurftag der Welpen 24.09.2018 – Eingangsalter dieser Hündin unter 22 Monate !!!
    • Ein Rüde wurde in einem Verband als Zuchtrüde gesperrt, da das Röntgenergebnis eines GRSK Gutachter einen Zuchteinsatz verboten hat, HD C Hüfte. In diesem Verband hat der Rüde schon mehrfach gedeckt. In den Papieren steht dann lediglich eine HD B.
    • Eine Hündin ist in einem RR Verein/ Verband gesperrt weil sie nicht im RasseStandart ist, in diesem Verband hat diese Hündin im August und direkt im März Welpen bekommen !!!
    • … und diese Liste könnte länger werden..

Die „Trägerhunde“- Population steigt wieder sehr an und die „Vermehrer“ werden immer mehr.

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!!! P.S. Aus Erfahrung muss ich ihnen leider sagen, daß sie wahrscheinlich nicht dahinter kommen, ob Sie bei einen RR Züchter an einem Vermehrer geraten sind. Die traurige Wahrheit ist, daß dem Welpenkäufer nicht die Wahrheit über die Wurfanzahl der Mutterhündin gesagt wird. Teilweise werden die Hündinnen auch untereinander getauscht oder es wird unter zwei Kennel Namen- Rhodesian Ridgeback Würfe, gemacht. – Auch können sie es nicht an dem „Wurfnamen“ erkennen, wieviel Würfe in dem RR Kennel gefallen sind und das Verbandsunabhängig in Deutschland.

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Update genetische Fakten – R.I.GE.P 2021

Seit Herbst diesen Jahres (2020) steht Rhodesian Ridgeback Besitzer ein weiteres R.I.GE.P Update zur Verfügung... klick hier

Dieser neuberechnete Inzuchtkoeffizient ist die genaueste Methode zur Messung der Inzucht. Im Gegensatz zum Stammbaumbasierenden Inzuchtkoeffizienten bewertet der genetische Inzuchtwert die tatsächlichen DNA Bereiche Ihres Hundes, um festzustellen, welcher Anteil auf Inzucht zurückzuführen ist. Die genetische Inzuchtbewertung bewertet über Haplotypen und kann Inzucht in vergangenen Generationen erkennen sowie bessere Informationen liefern, als dies normalerweise aus Stammbaumberechnungen zu erwarten ist…. weiterlesen

  • *Genetischer Inzuchtkoeffizient
  • *Immunsystem MHC Class II DLA DRB1
  • *Immunsystem MHC Class II DLA DQA1 and DQB1
  • *Wolfsanteil in deinem Hund
  • *Vorhergesagtes Endgewicht deines Hundes
  • *MT Haplogruppe
  • *MT HaplotypY Haplogruppe (Nur bei Rüden) Y Haplotyp (Nur bei Rüden)
  • *Fressverhalten (Tendenz zur Fettleibigkeit)
  • *Rassebestimmung (Welche Rassen finden sich in meinem Hund wieder) über 350 Rassen

weitere neue Neuromuskuläre Erkrankungen:

  • *Exercise-Induced Collapse (EIC) – Ähnlich der DM – wird nach längerer (ab etwa 20 Minuten) starker Anstrengung, zumeist ausgehend von der Hinterhand, einen unnatürlichen schwankenden Gang, der sich auf die Vorderhand ausweiten … weiterlesen
  • *Alanine Aminotransferase Activity (GPT) – (LeberGen) .. weiterlesen
  • Warum ist der genetisch berechnete Inzuchtkoeffizient wichtig für Züchter?

Bei der Auswahl der Hunde, mit denen gezüchtet werden soll, werden viele Faktoren berücksichtigt, darunter Konformation, Temperament, Mutationen genetischer Krankheiten und vieles mehr. Die beurteilung der Inzucht sollte ein wesentlicher, weiterer Faktor sein.

Studien zeigen, daß übermässige Inzucht einen tiefgreifenden Einfluß auf die Gesundheit und Lebensdauer eines Hundes haben kann. Viele Züchter veerwenden die Linienzucht und Inzucht, um die Rasseeigenschaften zu erhalten und die gewünschten Merkmale hervorzuheben. Mit zunehmender Inzucht in einer Rasse treten jedoch auch negative Auswirkungen auf: wie zum Beispiel eine Verringerung der Wurfgröße, eine verringerte Fruchtbarkeit, eine verringente Krankheitsresistenz und Wachstumsstörung bei Welpen.