Bezahlte genetische Untersuchungen – aber kein Zugriff mehr auf die Ergebnisse?

Die neue Regelung von Ridgeback International
Eine persönliche Stellungnahme von Mapacha Kalles Rhodesian Ridgebacks zur Änderung der Zugriffsrechte in der Datenbank von Ridgeback International / All Breeds
Transparenz in der Hundezucht – und plötzlich fehlen die genetischen Auswertungen
Seit vielen Jahren arbeite ich als Züchterin mit Ridgeback International zusammen. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Würfe registriert, Abstammungsdaten hinterlegt und genetische Untersuchungen meiner Zuchthunde und Nachzuchten durchführen lassen.
Diese Untersuchungen wurden von mir beauftragt und bezahlt. Die dafür notwendigen Angaben zu den Hunden und ihren Besitzern habe ich als Züchterin an Ridgeback International übermittelt.
Die genetischen Ergebnisse dienten nicht nur der Dokumentation einzelner Hunde, sondern auch der langfristigen Beurteilung meiner Zuchtlinien.
Dazu gehören unter anderem genetische Vielfalt, genetischer Inzuchtkoeffizient (gCOI), RidgeGen, genetische Krankheitsvarianten und weitere Auswertungen.
Nun stelle ich fest, dass ich keine dieser genetischen Auswertungen meiner Nachzuchten in der Datenbank, wie bis gestern noch, einsehen kann.
Und das, obwohl ich die Untersuchungen selbst beauftragt und bezahlt habe.
Die neue Regelung von Ridgeback International
Ridgeback International hat inzwischen öffentlich mitgeteilt, dass genetische Auswertungen wie R.I.G.E.P., DNA-Genotyp und genetische Fakten standardmäßig nur noch für den jeweiligen Hundebesitzer sichtbar sein sollen.
Zur Begründung werden Datensicherheit und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angeführt.
Wer seine Daten anderen zugänglich machen möchte, soll sich per E-Mail an Ridgeback International wenden und die betreffenden Hunde benennen.
Was dabei aus meiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wird:
Was geschieht mit den Zugriffsrechten der Züchter, die diese Untersuchungen ursprünglich beauftragt und vollständig bezahlt haben?
Als Züchterin bin ich nicht irgendeine außenstehende Person, die fremde Daten einsehen möchte.
Ich habe die Hunde registriert, die erforderlichen Angaben übermittelt und die genetischen Untersuchungen finanziert.
Ohne diese Beauftragungen und Datenübermittlungen wären zahlreiche dieser Untersuchungsdatensätze in dieser Form gar nicht entstanden.
Was ich in der Datenbank festgestellt habe
Bei der Überprüfung meiner Nachzuchten stellte ich fest, dass in den entsprechenden Übersichten zwar weiterhin DNA-Einträge vorhanden sind, die zuvor einsehbaren R.I.G.E.P.-Auswertungen und genetischen Kennzahlen jedoch nicht mehr wie gewohnt angezeigt werden.
Dies betrifft nach meiner Überprüfung alle Würfe und Jahrgänge.
Für einen meiner Nachzuchtrüden liegt beispielsweise ein R.I.G.E.P.-PDF vom 21. September 2026 vor, in dem konkrete genetische Werte wie gCOI und genetische Vielfalt aufgeführt sind.

In der Datenbank werden diese Angaben in der betreffenden Ansicht jedoch nicht mehr angezeigt.
Die inzwischen veröffentlichte Änderung der Sichtbarkeitsregeln liefert dafür eine naheliegende Erklärung.
Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass genetische Daten gelöscht wurden. Ich kritisiere, dass mir der bisherige Zugriff auf zahlreiche Untersuchungsergebnisse nicht mehr zur Verfügung steht.
Was hat die DSGVO damit zu tun?
Der Schutz personenbezogener Daten ist selbstverständlich wichtig und richtig.
Allerdings schützt die DSGVO nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 4 Nummer 1 personenbezogene Daten natürlicher Personen.
Auch die Definition genetischer Daten in Artikel 4 Nummer 13 DSGVO bezieht sich auf genetische Eigenschaften natürlicher Personen.
Die genetische Vielfalt, der RidgeGen-Status oder der genetische Inzuchtkoeffizient eines Hundes sind nicht allein deshalb personenbezogene Daten, weil das Tier einen Besitzer hat.
Natürlich können mit den Hundedaten verknüpfte Angaben über identifizierbare Menschen datenschutzrechtlich geschützt sein.
Die persönlichen Daten meiner Welpenkäufer waren nach meiner bisherigen Erfahrung jedoch ohnehin nicht automatisch öffentlich sichtbar. Die Datenbank bot bereits Einstellungsmöglichkeiten zur Sichtbarkeit von Kontaktinformationen.
Deshalb stellt sich für mich die Frage, warum der Schutz personenbezogener Daten nun dazu führen soll, dass auch der ursprüngliche Auftraggeber seine bezahlten genetischen Untersuchungsergebnisse nicht mehr wie bisher einsehen kann.
Die DSGVO schreibt jedenfalls nicht allgemein vor, dass genetische Untersuchungsergebnisse von Hunden ausschließlich für den aktuellen Hundebesitzer sichtbar sein dürfen.
Eine freiwillig eingeführte Zugriffsregelung und eine zwingende gesetzliche Datenschutzanforderung sind nicht dasselbe.
Die nächste Hürde: Kostenpflichtige Mitgliedschaft für Hundebesitzer
Besonders problematisch ist aus meiner Sicht die Situation für die Welpenfamilien.
Nach meinem Kenntnisstand benötigen Hundebesitzer für einen eigenen Zugriff auf die Datenbank eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Ridgeback International.
Damit entsteht folgende Situation:
Die genetische Untersuchung wurde bereits vom Züchter bezahlt.
Der Züchter kann die hinterlegte Auswertung nun nicht mehr wie bisher einsehen.
Und der Hundebesitzer benötigt für den eigenen Datenbankzugang nach meinem Kenntnisstand eine zusätzliche kostenpflichtige Mitgliedschaft.
Ob und in welchem Umfang RI die Ergebnisse alternativ ohne Mitgliedschaft direkt als PDF zur Verfügung stellt, ist für mich bislang nicht geklärt.
Ich halte es für dringend erforderlich, diese Frage transparent zu beantworten.
Denn warum sollte die Einsicht in eine bereits bezahlte Untersuchung von einer weiteren kostenpflichtigen Mitgliedschaft abhängen?
Auch die Welpenkäufer sind betroffen
Bislang konnte ich als Züchterin die genetischen Auswertungen meiner Nachzuchten in der Datenbank einsehen und bei Bedarf entsprechende Informationen an meine Welpenfamilien weitergeben.
Wenn dieser Zugriff entfällt, kann ich aus der Datenbank auch keine Auswertungen mehr bereitstellen, die ich selbst nicht mehr öffnen kann.
Für aktuelle Untersuchungen liegen mir teilweise separate PDF-Dateien vor.
Bei älteren Hunden und Nachzuchten ist das jedoch nicht durchgehend der Fall, weil die entsprechenden Informationen über Jahre in der Datenbank hinterlegt und dort abrufbar waren.
Eine bereits gespeicherte PDF-Auswertung kann ich selbstverständlich weiterhin weitergeben.
Aber was geschieht mit älteren Ergebnissen, die bislang ausschließlich über die Datenbank zugänglich waren?
Eine verantwortungsvolle Zucht endet für mich nicht mit der Abgabe eines Welpen.
Die langfristige Beobachtung und genetische Dokumentation meiner Nachzuchten gehört für mich zu den Grundlagen verantwortungsvoller Zuchtarbeit.
Offene Fragen zur Nachvollziehbarkeit der genetischen Untersuchungen
Unabhängig von den neuen Zugriffsrechten beschäftigen mich weitere Fragen zur Dokumentation der genetischen Untersuchungen.
Auf den mir vorliegenden R.I.G.E.P.-Zertifikaten werden zahlreiche genetische Ergebnisse aufgeführt. Die ausführende Laborstelle, welche die genetischen Ausgangsdaten erzeugt hat, ist auf diesen Dokumenten jedoch nicht benannt.
Ebenso fehlen dort nähere Angaben zur Laborakkreditierung und zur konkreten Untersuchungsmethodik.
Das bedeutet nicht automatisch, dass keine Laboruntersuchung stattgefunden hat oder die Ergebnisse falsch sind.
Für mich als Züchterin stellt sich jedoch die Frage, wie sich Herkunft, Untersuchungsverfahren und Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen Ergebnisse unabhängig überprüfen lassen.
Gerade bei genetischen Untersuchungen, die für Zuchtentscheidungen herangezogen werden, halte ich Transparenz für unverzichtbar.
Aufruf an meine Welpenfamilien
Liebe Welpenfamilien von Mapacha Kalles Rhodesian Ridgebacks,
ich möchte euch deshalb um eure Unterstützung bitten.
Aufgrund der geänderten Sichtbarkeitsregeln kann ich zahlreiche genetische Auswertungen meiner Nachzuchten derzeit nicht mehr wie bisher in der Datenbank einsehen.
Diese Untersuchungen habe ich für meine Welpen selbst beauftragt und bezahlt.
Ich bitte euch daher, euch bei mir zu melden, wenn ihr damit einverstanden seid, dass ich als ursprüngliche Auftraggeberin die genetischen Untersuchungsergebnisse eures Hundes weiterhin einsehen und für meine Zuchtdokumentation sichern kann.
Wir können dann gemeinsam klären, wie eine entsprechende Freigabe bei Ridgeback International erfolgen kann.
Es geht ausdrücklich nicht um eure persönlichen Daten oder um eine öffentliche Freigabe.
Es geht ausschließlich um die genetischen Untersuchungsergebnisse eurer Hunde und um die langfristige Dokumentation meiner Zucht.
Ich möchte außerdem vermeiden, dass ihr allein für die Einsicht in bereits durch mich bezahlte Untersuchungen zusätzliche Kosten auf euch nehmen müsst.
Vielen Dank für euer Vertrauen und eure Unterstützung.
Meine Forderung an Ridgeback International
Ich erwarte eine transparente und nachvollziehbare Erklärung zu folgenden Punkten:
- Auf welcher vertraglichen Grundlage wurde der bisherige Zugriff der ursprünglichen Auftraggeber auf genetische Untersuchungsergebnisse geändert?
- Weshalb gilt diese Änderung auch für Untersuchungen, die bereits vor Jahren beauftragt und bezahlt wurden?
- Wie können Züchter ihre vollständigen Untersuchungsergebnisse dauerhaft sichern?
- Wie erhalten Hundebesitzer ihre Ergebnisse ohne zusätzliche kostenpflichtige Datenbankmitgliedschaft?
- Welche Laborstellen und Untersuchungsmethoden liegen den ausgestellten genetischen Auswertungen zugrunde?
Ich stelle nicht infrage, dass eine Datenbank ihre Sicherheits- und Sichtbarkeitsregeln weiterentwickeln darf.
Ich stelle infrage, weshalb solche Änderungen zulasten derjenigen gehen sollen, die die Untersuchungen ursprünglich beauftragt, finanziert und über Jahre für ihre Zuchtdokumentation genutzt haben.
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und verantwortungsvolle Zucht dürfen nicht an unklaren Zugriffsrechten scheitern.
Dieser Beitrag beschreibt meine eigenen Erfahrungen, die mir vorliegenden Unterlagen und die daraus entstandenen offenen Fragen.
Mapacha Kalles Rhodesian Ridgebacks
Stand: Oktober 2026
